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Eigentumswohnungen: Bauherren im Nachteil
Beim Kauf von Neubau-Eigentumswohnungen bestehen viele Fallstricke. Das beklagt der Verband privater Bauherren (VPB), nachdem er unter seinen Mitgliedern eine Umfrage durchführte. Moniert werden häufige Verzögerungen bei der Fertigstellung, problematische Verträge und Baumängel. Besserung könnte das von der Bundesregierung beschlossene neue Bauvertragsrecht mit sich bringen.
von Gerrit Wustmann
Eigentumswohnungen: Bauherren im Nachteil
© Ihar Leichonak / 123rf

Eigentumswohnungen boomen. Längst werden mehr Wohnungen gebaut als Einfamilienhäuser. Trotzdem ist in vielen Städten der Wohnraum knapp, Kauf- und Mietpreise sind auf einem Allzeithoch. Dass viele Menschen auf Wohneigentum setzen, ist da nur logisch. Nicht nur im Sinne einer stabilen Kapitalanlage, sondern auch, um möglicherweise weiter steigenden Mieten zu entgehen. Aber beim Kauf von Neubau-Wohnungen ist Vorsicht geboten.

92% der Bauunterlagen lückenhaft

„Lückenhafte Bauunterlagen, überzogene Zahlungspläne, vage Termine und möglicherweise noch viele Jahre Ärger durch mangelhafte Bausubstanz zählen zu den ganz realen Gefahren“, warnt der VPB. Das größte Problem sind demnach die Bauunterlagen, die dem Bauherren vom Bauträger ausgehändigt werden: 92% seien lückenhaft, hat die Umfrage ergeben. Die realen Kosten, Bauzeit und Risikobereiche zu identifizieren dürfte damit für viele Betroffene unmöglich sein. Hinzu kämen vorformulierte Verträge, die oft nicht verhandelbar seien: Der Bauträger zwingt den Bauherren also mitunter, auch widrige Umstände und Bedingungen abzusegnen. Für die Bauherren ergeben sich dadurch erhebliche Risiken.

Neues Bauvertragsrecht könnte Besserung bringen

An diesem Punkt setzt das neue Bauvertragsrecht an, das die Bundesregierung im März beschlossen hat. Das Bauen betreffe die Bürger „in existentieller Weise“, hatte Justizminister Heiko Maas den Gesetzentwurf kommentiert: „Mit unserem Gesetzentwurf stärken wir die Rechte der Bauherren. Das betrifft den Vertragsabschluss und seine Vorbereitung, aber auch den Verlauf der Vertragserfüllung. Denn ein Hausbau ist nicht immer im Detail planbar. Er erstreckt sich oft über längere Zeit, in der sich Wünsche und Bedürfnisse ändern können. Unser Gesetzentwurf ermöglicht es Bauherren und Unternehmern, hier zu einvernehmlichen Lösungen zu finden.“

Für die Bauunterlagen sollen künftig Mindestanforderungen gelten. Außerdem sollen die im Vertrag enthaltenen Fertigstellungstermine verbindlich sein. Laut VPB geben derzeit 83% der Bauträger keine oder keine verlässlichen Termine an. Der VPB hofft, dass die geplanten Änderungen im Gesetz realisiert werden.

Unabhängige Sachverständige einschalten

Aber auch an anderen Fronten sieht der Verband Fallstricke für Bauherren. So sei die Kommunikationswilligkeit bei gut 60% der Bauträger eher schlecht. Hinzu kommt, dass, auch wenn sich hier die Lage gebessert hat, noch immer ein Drittel der Bauträger unabhängige Kontrollen mitunter behindern – oder sich unabhängigen Kontrollen sperren: „In den vergangenen Jahren haben manche Baufirmen ein neues Geschäftsfeld etabliert, das nicht im Sinne der privaten Bauherren sein kann: Sie bieten den Bauherren von sich aus Baukontrollen an, sie lassen beispielsweise das Gemeinschaftseigentum von eigenen Leuten abnehmen. Das heißt, die Firmen kontrollieren sich selbst“, kritisiert der VPB und rät Bauherren, unbedingt eigenmächtig unabhängige Gutachter und Sachverständige einzuschalten, die mögliche Baumängel identifizieren.

von Gerrit Wustmann

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