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BGH-Urteil: Das Ende des Bausparens?
Bausparkassen dürfen hoch verzinste Altverträge kündigen – das hat der BGH in einem umstrittenen Urteil entschieden. Auf viele Bausparer kommen nun Probleme zu. Aber nicht jede Kündigung ist rechtens.
von Gerrit Wustmann
BGH-Urteil: Das Ende des Bausparens?
© Christian Mueller / 123rf

Zuletzt hatten einige Bausparkassen begonnen, hoch verzinste Altverträge zu kündigen. Grund hierfür ist vor allem die andauernde Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank EZB. Viele Kassen geraten dadurch in eine finanzielle Schieflage. Doch es tobte ein monatelanger Streit darum, ob diese Kündigungen rechtens sind. Im Februar entschied der BGH: Sie sind es.

Verträge, die älter als 10 Jahre sind, können gekündigt werden

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass viele Kunden die Verträge lange Zeit über die Zuteilungsreife hinweg als Sparverträge genutzt hätten. Dies entspreche nicht dem Sinn und Zweck von Bausparverträgen. Verträge, die diesen Stichtag um zehn Jahre überschritten haben, dürfen einseitig gekündigt werden. Eine weitere Kündigungsanfechtung ist folglich nicht mehr möglich. Betroffen sind mehrere Zehntausend Sparer. Verbraucherschützer kritisieren das Urteil.

Im Fall einer Kündigung sollte man dennoch nicht direkt einwilligen, sondern weiterhin sehr genau prüfen, ob die Kündigung rechtens ist. Der wichtigste Aspekt dabei ist die Frage, ob das BGH-Urteil auf den eigenen Vertrag zutrifft, dieser also bereits vor mindestens zehn Jahren die Zuteilungsreife erreicht hat. Ist dies der Fall, hat man in der Regel keine Einspruchsmöglichkeit. Es besteht aber durchaus das Risiko, dass einige Anbieter nun aufgrund der medialen Aufmerksamkeit versuchen werden, auch solche Verträge zu kündigen, die die Kriterien nicht erfüllen.

Kündigungsgrund genau prüfen, eventuell Einspruch einlegen.

Sollte der Verdacht bestehen, dass die Kündigung nicht rechtens ist, sollte man in jedem Fall Einspruch einlegen. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür einen Musterbrief an. Je nach Fall empfiehlt sie, sich mit einem Rechtsanwalt zu beraten – immerhin geht es oft um beträchtliche Summen und eventuelle Bonuszahlungen, die im Falle der Vertragskündigung dem Bausparer ausgezahlt werden müssen. Sie verweist auch auf Taktiken der Bausparkassen, die dem Kunden den Wechsel in alternative, oft schlechtere Verträge mit hohem Wertverlust anbieten oder ihm einzureden versuchen, er könne Ansprüche verlieren.

Derartige Angebote oder Warnungen sollte man ebenfalls sehr genau prüfen oder im Zweifel direkt einem Anwalt überlassen.

von Gerrit Wustmann

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