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Abgeltungssteuerrechner
Mit dem Abgeltungssteuerrechner lässt sich die Steuer auf Kapitalerträge berechnen. Die Steuer ergibt sich aus dem Pauschalsatz von 25 % und dem darauf entstehenden Solidaritäts­zuschlag sowie der Kirchen­steuer, falls Sie entsprechend veranlagt sind.
von Thomas Schulz

Mit dem Abgeltungssteuerrechner lässt sich die Steuer auf Kapitalerträge berechnen. Die Steuer ergibt sich aus dem Pauschalsatz von 25 % und dem darauf entstehenden Solidaritäts­zuschlag sowie der Kirchen­steuer, falls Sie entsprechend veranlagt sind.

Funktionsweise des Abgeltungssteuerrechners

Der Rechner funktioniert denkbar einfach. Sie tragen die Kapitalerträge vor Steuern, Ihren individuellen Kirchen­steuer­satz und den Sparer-Pausch­betrag (Frei­betrag) ein, wenn Sie diesen bei der Bank angegeben haben, bei der die Kapitalerträge entstehen. Der Abgeltungssteuerrechner weist automatisch das Ergebnis aus. Die Steuer führt die Bank für Sie anonym als Quellensteuer an das Finanzamt ab. Sie können, müssen aber nicht die entsprechenden Erträge in Ihrer Jahreseinkommensteuererklärung angeben.

Höhe der Abgeltungssteuer / Kapitalertragsteuer

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % der Kapital­einkünfte über dem Sparer-Pausch­betrag. Jener liegt bei 801 Euro pro Person oder 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Paare, jedoch kann jeder Steuerpflichtige den Freibetrag auf mehrere Konten aufteilen. Sollte das der Fall sein, tragen Sie unter “anderer Freibetrag” den für das betreffende Konto geltenden Sparer-Pauschbetrag ein. Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % – falls Sie nicht davon befreit sind. Unser Abgeltungssteuerrechner geht von der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 % aus. Es gibt hiervon allerdings Ausnahmen. Steuer­pflichtige mit einem indivi­duellen Grenz­steuer­satz unter 25 % (ohne Kapital­erträge) können anstelle der pauschalen Abgeltungssteuer eine individuelle Besteuerung der Kapitalerträge beantragen. Die Kapital­ertrags­steuer würde sich damit verringern. Sie wird dennoch pauschal von der Bank an das Finanzamt abgeführt, das dem Steuerpflichtigen in diesem Fall die Differenz erstattet. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, können Sie die tatsächliche Steuerlast mit dem Einkommensteuerrechner ermitteln.

Einfluss der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages

Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe auf die entstandene Abgeltungssteuer berechnet. Er beträgt 5,5 % von dieser Steuer, nicht von den Kapitalerträgen. Die Kirchensteuer wird bei Fälligkeit in Höhe von 8 oder 9 % entrichtet, aber zuvor von der Kapitalertragssteuer als Sonderausgabe abgezogen. Aufgrund dieser komplizierten Formel ergeben sich folgende Abgeltungssteuersätze (bei einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 %):

  • ohne Kirchensteuer: 26,3750 %
  • mit 8 % Kirchensteuer: 27,8186 %
  • mit 9 % Kirchensteuer: 27,9951 %

Was ist eine Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer?

Diese Steuer, die es in Deutschland seit 2009 gibt, wird als anonyme Quellensteuer an der Quelle ihrer Entstehung – bei Kapitalerträgen ist das die kontoführende Bank – erhoben und automatisch abgeführt. Es gibt noch mehr Steuerarten (darunter die Lohnsteuer), die auf so eine Weise erhoben werden. Der Steuerpflichtige hat also keinen Einfluss auf die Zahlung der Steuer, sie wird von der Bank an das Finanzamt gezahlt. Eine besondere Bedeutung gewinnt das Verfahren im Zuge der zunehmenden Freizügigkeit im Bankenverkehr auf europäischer und internationaler Ebene. Wer etwa bei einer ausländischen Bank Kapitalerträge erzielt, muss sich doch selbst um die Entrichtung der Steuer kümmern. Die entsprechenden Regelungen für den inländischen Steuerabzug, also die echte Abgeltungssteuer, finden sich in den §§ 20, 32 und 43 EStG.

von Thomas Schulz
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