Vorab einmal: Gratulation zu deinem Werkstudentenjob! Neben der Erfahrung, die du in deinem neuen, zukünftigen Berufsfeld sammelst, gehst du nun einen wichtigen Schritt in Richtung finanzielle Selbstständigkeit. Damit du einen klaren Kopf behältst und genau weißt, wie viel Gehalt dir am Monatsende zur Verfügung steht, ist dieser Gehaltsrechner auf Werkstudenten zugeschnitten.
Denn es gibt einige maßgebliche Unterschiede zwischen dem Werkstudenten-Gehalt und dem Einkommen von nicht studierenden Arbeitnehmern. Darunter fallen unter anderem die Befreiungen von Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Aufgrund der Abgaben, die Arbeitnehmer haben, ist ein herkömmlicher Brutto-Netto-Rechner nicht für Studenten geeignet.

Als Werkstudent solltest du einige Bedingungen und Sonderregelungen beachten, um maximal von deinem Job zu profitieren. Denn neben der Arbeitserfahrung spielt natürlich auch das Gehalt eine wichtige Rolle. Für gewöhnlich sind Studenten auf die finanzielle Unterstützung der Eltern, auf BAföG oder ein Stipendium angewiesen. Als Werkstudent ändert sich das. Denn aufgepasst: Du kannst während des Semesters bis zu 20 Stunden arbeiten und bis zu 950 € monatlich verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen.
Werkstudenten profitieren von reduzierten Abgaben
Genau wie für Arbeitnehmer nach einem abgeschlossenen Studium ist auch für Werkstudenten wichtig, das Nettogehalt im Vorhinein auszurechnen. Wer bis zu 450 Euro im Monat verdient, behält die gesamten Einnahmen. Ab einem höheren Einkommen fallen geringe Abzüge an.
Als Werkstudent kannst du zwischen dem Mindestlohn (aktuell 9,35 Euro, Februar 2020) und 20 Euro einen variablen Stundenlohn verdienen. Je fortgeschrittener das Studium, umso höher der Lohn. Wie viel ein Unternehmen zahlt, hängt jedoch auch von der Branche ab. Geisteswissenschaftler verdienen in der Regel weniger als Maschinenbau- oder Wirtschaftsstudenten.
Bei einem Stundenlohn über 9 Euro kommst du schnell auf 450 Euro im Monat. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn in Höhe von 10 Euro bei Bachelorstudenten reichen schon 45 Stunden im Monat, um diesen Betrag zu erreichen. Danach gibt es einiges zu beachten!
Krankenversicherung: Diese Regelung gilt für Werkstudenten
Wenn du unter 25 Jahre alt bist und bisher nur einen Minijob hattest, musstest du dir noch keine Gedanken um deine Krankenversicherung machen. Denn solange ist man in Deutschland familienversichert. Sobald das monatliche Einkommen jedoch höher wird als 445 Euro, musst du dich selbst versichern. Für Werkstudenten gibt es einen günstigen Tarif, der je nach Krankenkassen und Leistungsumfang variiert. Der durchschnittliche Beitrag einer studentischen Krankenversicherung (KVdS) liegt bei 90 bis 100 Euro im Monat.
Ein kleines Rechenbeispiel zeigt, dass es sich aufgrund der Krankenversicherung nicht in allen Fällen lohnt, über 450 Euro zu verdienen. Bei der folgenden Rechnung wird von einem Krankenversicherungsbetrag in Höhe von 100 Euro monatlich ausgegangen.
Wochenstunden | Brutto (monatlich) | Netto (monatlich) |
---|---|---|
10 | 400 € pro Monat | 400 € |
13 | 520 € pro Monat | 420 € |
15 | 600 € pro Monat | 500 € |
Bei 13 Wochenstunden arbeitest du also 12 Stunden monatlich mehr als bei 10 Wochenstunden, verdienst aber nur 20 Euro mehr. In diesem Fall lohnt sich der Mehraufwand nicht. Rechnet also im Vorhinein genau aus, wie viel ihr verdienen werdet und wie viel nach dem Abzug der Krankenversicherung noch übrig bleibt.
Lohnsteuer beachten
Ab einem monatlichen Einkommen in Höhe von 950 Euro brutto fallen Lohnsteuern an. Die Pauschalabgabe beträgt 2 Prozent vom Gehalt, sie wird jedoch nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnet. Finanzielle Unterstützung durch die Eltern oder BAföG sowie ein Stipendium zählen dabei nicht zum Einkommen. Sie haben also keinen Einfluss darauf, ob du Steuern zahlen musst oder nicht.
Befreiung von Sozialversicherungen
Der größte finanzielle Vorteil eines Werkstudentenjobs ist das Wegfallen der Sozialversicherungsbeiträge. Von einer Befreiung von Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung profitierst du jedoch nur dann, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst.
Wie oben erwähnt, fallen Krankenkassengebühren ab einem Einkommen von 450 Euro brutto an. Ab diesem Betrag rutschst du aus der Familienversicherung heraus.
Die wichtigste Bedingung für den Werkstudentenstatus ist die Arbeitszeit: Die 20 Stunden dürfen wöchentlich nicht überschritten werden. Dann bist du für die Krankenkasse kein Werkstudent und musst dich als Arbeitnehmer pflichtversichern.

Wer insgesamt über das Jahr verteilt über 182 Kalendertage Vollzeit arbeitet, gilt nicht mehr als Werkstudent und muss die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die 20-Stunden-Regel dient dazu, dass du genug Zeit für dein Studium hast. Während der Semesterferien gibt es Sonderregelungen und du kannst auch über 20 Stunden in der Woche arbeiten.
Den Brutto-Netto-Rechner als Werkstudent nutzen
Der Brutto-Netto- und der Gehaltsrechner ist für Werkstudenten konzipiert und berücksichtigt alle Sonderregelungen. Du musst also nur dein Gehalt, dein Alter und das entsprechende Steuerjahr angeben, um deinen Brutto- oder Nettolohn auszurechnen.
Häufige Fragen
Gesetzlich zählst du als Werkstudent, wenn du an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert bist und Vollzeit studierst. Zudem darf die wöchentliche Arbeitszeit die 20 Stunden Grenze nicht überschreiten. Deine Studententätigkeit soll immer noch an erster Stelle liegen.
Mit dem Status als Werkstudent darf man maximal zwanzig Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du dich gerade in der vorlesungsfreien Zeit befindest, darfst du sogar der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitangestellten nachgehen, sprich 40 Stunden die Woche.
Für die Kindergeldberechtigung müssen lediglich die regulären Voraussetzungen gegeben sein. Sprich du bist unter 25 Jahre alt, ein immatrikulierter Student und arbeitest nicht mehr als 20 Stunden die Woche.
Als Werkstudent bist du von einigen Sozialversicherungsbeiträgen befreit, unterm Strich wird dir somit weniger von deinem Bruttogehalt abgezogen. Abgaben wie zum Beispiel die Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung werden dir erlassen. Die Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Bei der Rentenversicherung kommt es allerdings auf deinen Verdienst an.
Bei einem Gehalt unter 450 € ist eine komplette Befreiung von der Rentenversicherung möglich. Dazu muss nur ein kurzes Formular ausgefüllt werden.
Liegt dein Verdienst zwischen 450 und 1300 €, befindest du dich in der sogenannten Gleitzone. Hierbei kommt es auf die Höhe des Verdiensts und das Bundesland an, wie viele Abgaben zu zahlen sind. Die Maximalabgaben liegen im Moment bei 9,3 Prozent. Der größte Teil wird vom Arbeitgeber getragen.
Verdienst du über 1300 €, bist du verpflichtet die gesamte Rentenversicherung (9,3%) zu zahlen.
Unter 25 Jahren bist du grundsätzlich familienversichert und daher nicht verpflichtet eine Krankenversicherung zu zahlen. Kommst du aber über die Einkommensgrenze von 450 € als Werkstudent, musst du dich selber versichern lassen. Die Versicherungsbeiträge liegen im Schnitt bei 90 €, eine kurze Rechnung kann da sehr hilfreich sein. Würde man beispielsweise 530 € verdienen, kommt man mit den Krankenkassenabzügen auf ca. 450 €, welche man mit weniger Arbeitsstunden auch erhalten würde.
Ja, aber du solltest die Verdienstgrenze von 5.400€ nicht überschreiten. Danach kann dein BAföG gekürzt werden.