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Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung

Worauf muss bei einer Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit einer Kreditkarte geachtet werden, und wann ist sie sinnvoll?

An eine Kreditkarte sind häufig unterschiedliche Versicherungen gekoppelt. Das heißt, dass neben der eigentlichen Leistung wie der bargeldlosen Bezahlung und der Abhebung von Bargeld am Automaten noch Versicherungsprodukte angeboten werden, die man nicht separat abschließen muss. Sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Kreditkarten bieten solche Zusatzleistungen an.

Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung: Zahlreiche Angebote

Zuerst muss man wissen, dass es sehr unterschiedliche Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherungen gibt. Um den optimalen Schutz zu finden, ist es wichtig, den eigenen Bedarf zu identifizieren und die Leistungen der Kreditkarte darauf abzustimmen. Eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung ist je nach Anbieter kostenfrei, andere Herausgeber verlangen eine Kreditkartengebühr.

Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung
Kreditkarten mit ReiserücktrittsversicherungFoto: Sakkawokkie / iStock

Einige Anbieter erstatten einen Teil der Jahresgebühr, wenn ein bestimmter Umsatz pro Jahr mit der Karte getätigt wird. Handelt es sich um eine Prepaid-Kreditkarte, kann diese auch bei einer negativen Schufa oder bei Erwerbslosigkeit beantragt werden. Bevor man sich für eine Karte mit Reiserücktrittsversicherung entscheidet, sollte man sich über die gewünschten Leistungen klar werden, die die Kreditkarte bieten soll. Danach lohnt sich ein Blick auf die eigentliche Reiserücktrittsversicherung.

Welche Leistungen bietet eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung?

Wer eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung besitzt, ist das ganze Jahr über abgesichert. Eine solche Jahresversicherung kann zwar auch über eine Versicherungs- oder Fluggesellschaft gebucht werden, hiermit sind jedoch meist deutlich höhere Kosten verbunden. Gerade, wer viel ins Ausland reist und dort mit Kreditkarte zahlt, profitiert von einer Reiserücktrittsversicherung, die an die Kreditkarte gekoppelt ist.

Welche Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung passt zu mir?

Mit Kreditkarte im Ausland zahlen
Mit Kreditkarte im Ausland zahlenFoto: gpointstudio / iStock

Um die Kreditkarte zu finden, die perfekt zu Ihren Reisegewohnheiten passt, sollten Sie die Leistungen beachten, die von einzelnen Anbietern angeboten werden. Dabei ist ein Kreditkartenvergleich hilfreich, bei dem Sie einfach und schnell einen Überblick über die Angebote von Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung bekommen. Ausschlaggebende Kriterien sind folgende:

  • Die jährliche Grundgebühr fällt bei den meisten Kreditkarten an. Gerade solche mit Reiserücktrittsversicherung sind selten gänzlich kostenfrei. Die Jahresgebühr richtet sich nach den angebotenen Leistungen. In der Regel steigt diese, je mehr Zusatzversicherungen im Preis inbegriffen sind. Sie sollten sich demnach im Vorhinein darüber im Klaren sein, welche Leistungen Sie benötigen und welche anfallenden Kosten Sie dafür in Kauf nehmen.
  • Das Abheben von Bargeld im Ausland ist größtenteils mit einer geringen Gebühr verbunden. Besonders in Ländern außerhalb der Euro-Zone ist mit Abbuchungskosten zu rechnen. Es gibt Kreditkarten, die kostenloses Abheben im EU-Ausland oder sogar weltweit anbieten. Das lohnt sich besonders dann, wenn Sie häufig im Ausland mit Kreditkarte bezahlen oder abheben.
  • Der Eigenanteil, den Sie bei einem Reiserücktritt zahlen müssen, variiert zwischen den Reiserücktrittsversicherungen verschiedener Kreditkartenanbieter. Achten Sie außerdem darauf, welche Summe maximal versichert wird und wie viele Tage im Jahr als versicherter Urlaub beinhaltet sind.
  • Weitere Versicherungsbedingungen sollten Sie ebenfalls beachten. Oftmals ist eine Auslandskrankenversicherung bei Kreditkarten enthalten. Ferner bieten manche Reise-Kreditkarten eine Auslandsunfalls-Versicherung, Diebstahl- und Gepäckversicherung oder eine Reiserechtsschutzversicherung. Letzteres bietet sich an, wenn Sie häufig einen Mietwagen im Ausland buchen und Ihre Rechtsschutzversicherung dort keine Wirkung hat.

Diese Bedingungen müssen Sie bei einer Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung beachten

Üblicherweise muss mindestens ein Teil der Reisekosten mit der Kreditkarte bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz greift. Einige Anbieter verlangen, dass der gesamte Reisepreis mit der Kreditkarte beglichen wurde. Andere Herausgeber fordern mindestens eine Teilzahlung von 50 Prozent des Reisepreises. Nur in seltenen Fällen ist eine Bezahlung der Reisekosten per Kreditkarte nicht notwendig. Manche Anbieter verlangen pro Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung, andere Versicherer verzichten auf den Selbstbehalt.

Sparen mit Reiserücktrittsversicherung
Sparen mit ReiserücktrittsversicherungFoto: Poike / iStock

Die Unterschiede bei den Konditionen sind deshalb so groß, weil hinter jedem Kreditkartenanbieter mit Reiserücktrittesskostenversicherung ein anderer Versicherer steckt. Überprüft man einmal die Konditionen für Reiserücktrittsversicherung ohne Kreditkarte, zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Bedingungen der Versicherer sind in jedem Fall unterschiedlich, und es lohnt sich, diese Bedingungen zu prüfen, bevor man die Kreditkarte mit Versicherungsschutz abschließt.

Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung: Nicht jeder Rücktritt ist versichert

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte für die Kosten aufkommen, die im Kontext eines nötigen Reiserücktrittes entstehen. Dieser darf aber meist nur aus bestimmten Gründen heraus nötig sein, damit der Versicherungsschutz greift. Ein typischer Grund für die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung ist eine Krankheit. Sollte der Reiseteilnehmer vor der Reise erkranken und nicht reisen können, ist das ein Fall für die Rücktrittskostenversicherung. Wichtig ist in der Regel, dass es sich um die erste Diagnose dieser Art handelt, denn nur dann wird der Versicherer leisten. Die Diagnose muss natürlich von einem Arzt gestellt werden, er muss ein Attest ausstellen und die Reiseunfähigkeit nachweisen.

Auch der Todesfall einer nahestehenden Person sowie eine Schwangerschaft können Gründe sein, die Reiserücktrittesskostenversicherung in Anspruch zu nehmen. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte man grundsätzlich ganz genau auf die Versicherungsbedingungen achten, damit eine Übernahme der Rücktrittskosten auch wirklich gewährleistet ist.

Von der Rücktrittskostenversicherung abzugrenzen ist außerdem die Reiseabbruchufersicherung. Diese deckt Kosten ab, die bei einem Abbruch der Reise nach Reiseantritt anfallen. Erkrankt man am Urlaubsort und muss den Urlaub abbrechen, ist das ein Fall für die Reiseabbruchkostenversicherung.

Lohnt sich eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung?

Entspannter Urlaub mit Reiserücktrittsversicherung
Entspannter Urlaub mit ReiserücktrittsversicherungFoto: champlifezy / iStock

Ob sich die Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung lohnt oder ob eine separate Rücktrittsversicherung besser geeignet ist, hängt von den Versicherungsbedingungen und von dem Reiseverhalten des Kreditkarteninhabers ab.

Wer nur gelegentlich verreist und darauf achtet, dass die Urlaubsreise nicht zu teuer ist, dürfte mit der integrierten Reiserücktrittsversicherung gut beraten sein. Besonders bei günstigen Reisen kommt es oft vor, dass sich aufgrund niedriger Reisekosten eine separat abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung nicht rentiert. Mit einer Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte sind auch günstige Reisen abgesichert – ohne, dass Sie über die Rentabilität nachdenken müssen.

Wer häufig unterwegs ist und sehr exklusive und teure Urlaube macht, sollte über eine separate Versicherung nachdenken. Diese kann genau auf den Wert der Urlaubsreise zugeschnitten werden. Auf diese Weise kann man sicher sein, dass man ausreichend abgesichert ist, denn Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherungen übernehmen bei exklusiven Reisen oft nicht den gesamten Reisepreis.