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Diesel Kfz-Steuer Berechnung – So lässt sich die Kfz-Steuer für Diesel berechnen

von Thomas Schulz
Für Autofahrer ist es vor dem Kauf eines Autos eine der wichtigsten Fragen, die es zu klären gilt: Soll es ein Diesel oder ein Benziner sein? Als Anhaltspunkt gilt, dass die Anschaffungskosten und die Kfz-Steuer für Diesel höher sind als für Benziner, die Kraftstoff-Kosten und der -Verbrauch sind dagegen geringer.

Meist lohnt sich die Anschaffung eines Diesels aus finanziellen Gründen erst bei einer gewissen Kilometerleistung pro Jahr. Hinzu kommt, dass die Kfz-Steuer seit September 2018 nach dem neuen WLTP-Wert ermittelt wird. Dadurch werden höhere Emissionen erwartet, die die Steuer noch weiter in die Höhe treiben dürften.

Warum ist die Kfz-Steuer für Diesel teurer?

Durch die Kfz-Steuer soll der Erhalt der Straßen finanziert werden. Das heißt, dass die Kfz-Steuer unter anderem für die Instandhaltung und den Ausbau der Straßeninfrastruktur verwendet wird. Wer sich einen Diesel anschafft, fährt größtenteils häufig und viel mit dem Auto. Dieselfahrer gelten als Vielfahrer, vor diesem Hintergrund sind die Steuern für Diesel höher als für Benziner. Damit beteiligt man den Autofahrer und vor allem den Dieselfahrer besonders an der Instandhaltung der Infrastruktur.

Mit der Kfz-Steuer zahlt man auch für die Be- und Abnutzung der Straßen.
Mit der Kfz-Steuer zahlt man auch für die Be- und Abnutzung der Straßen.Foto: Canetti / iStock

Für Lkw-Fahrer gilt das noch viel mehr, sie strapazieren und schädigen die Straßen durch das Fahrzeug-Gewicht und durch den großen Anteil des Lastverkehrs noch viel stärker als Personenkraftwagen. Deshalb ist für Lkws eine noch höhere Kfz-Steuer zu zahlen.

Auch auf die Automobilindustrie soll die höhere Besteuerung für Diesel-Pkw einen Einfluss haben. Die unterschiedliche Besteuerung zielt darauf ab, Dieselfahrzeuge deutlich umweltfreundlicher zu machen, als dies bisher der Fall ist. Der Anteil an Stickstoffen und Kohlendioxid ist bei der Verbrennung im Dieselmotor um ein Vielfaches höher als bei einem Benzinmotor. Vor diesem Hintergrund scheint auch die höhere Besteuerung von Dieselfahrzeugen gerechtfertigt.

Hinzu kommt, dass die Kfz-Steuer eine Umweltsteuer ist. Bei der Berechnung werden deshalb nicht nur der Hubraum oder die Nutzung mit der Fahrleistung berücksichtigt. Vielmehr wird auch die Umweltbelastung berücksichtigt, die bei einem Dieselfahrzeug höher ist als bei einem Benziner.

Wie wird die Kfz-Steuer für Diesel berechnet?

Die Kilometerleistung wird bei der Berechnung der Steuerhöhe nicht unmittelbar berücksichtigt. Allerdings steht die Umweltbelastung im Vordergrund, deshalb werden Fahrzeuge mit einem geringen Ausstoß an CO₂ weniger belastet als ältere Wagen mit einem entsprechend hohen Ausstoß.

Zu unterscheiden sind Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2009 zum ersten Mal zugelassen wurden und Wagen, deren Datum der Erstzulassung nach dem 01.07.2009 liegt. Bei einer Erstzulassung bis Juni 2009 wird die Kfz-Steuer für den Diesel anhand einer einfachen Tabelle ermittelt. Die Steuer berechnet sich nach der jeweiligen Schadstoffklasse und nach der Höhe des Hubraums.

Wie werden Diesel mit Erstzulassung vor Juli 2009 besteuert?

Auch der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs kann die Kfz-Steuer beeinflussen.
Auch der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs kann die Kfz-Steuer beeinflussen.Foto: AndreyPopov / iStock

Wenn keine Schadstoffklasse für den Diesel festgestellt ist, liegt der Steuersatz für jeden angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum bei 37,58 €. Für Diesel, für die kein Fahrverbot bei Ozonalarm in den Innenstädten besteht, beträgt der Steuersatz immer noch 33,29 €. Für Fahrzeuge mit Euro-1-Norm gilt ein Steuersatz von 27,35 €, bei Euro-2-Norm liegt er bei 16,05 €. Die Euro-3-Norm-Fahrzeuge und besser werden mit 15,44 € pro angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum belastet. Da der Steuersatz je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum gilt, wird bei der Berechnung der Steuer auf volle 100 Kubikzentimeter aufgerundet.

Wie wird die Kfz-Steuer für Diesel ab Juli 2009 ermittelt?

Bei Dieseln mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt pro angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum ein Steuersatz von 9,50 €. Hinzu kommen zwei Euro pro Gramm CO₂-Ausstoß, das einen festgelegten Freibetrag überschreitet. Die Freigrenze ändert sich mit dem Datum der Erstzulassung. Bei einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2011 gilt eine Freigrenze von 120 g/km, bei einer Erstzulassung bis 31. Dezember 2013 beträgt sie 110 g/km. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2014 zum ersten Mal zugelassen sind, kommt nur noch eine Freigrenze von 90 g/km zum Tragen.

Sofern der CO₂-Ausstoß für ein Fahrzeug unter der Freigrenze liegt, wird der Schadstoffausstoß für die Ermittlung der Kfz-Steuer nicht herangezogen. Liegt die Emission an CO₂ darüber, wird jedes Gramm, das die Freigrenze überschreitet, mit einem Betrag von zwei Euro angesetzt.

Wie ermittelt man die Schadstoffklasse?

Fahrzeuge werden in unterschiedliche Schadstoffklassen unterteilt.
Fahrzeuge werden in unterschiedliche Schadstoffklassen unterteilt.Foto: ablokhin / iStock

Die Höhe der Schadstoffklasse hängt vom Datum der Erstzulassung ab. Je länger das Datum zurückliegt, desto geringer ist die Schadstoffklasse. Wer die Schadstoffklasse seines Autos nicht kennt, kann sie aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder aus dem früheren Fahrzeugschein einnehmen. Die Schlüsselnummer steht im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung, von Bedeutung sind nur die beiden letzten Ziffern der Kombination. Im alten Fahrzeugschein schaut man im Feld „zu 1“ nach, dort sind ebenfalls die beiden letzten Ziffern abzulesen. Jede Schlüsselnummer ist einer Schadstoffklasse zugeordnet.

Wie berechnet man die Kfz-Steuer für Diesel online?

Wer die Kfz-Steuer für seinen Diesel nicht von Hand berechnen will, nutzt dazu unseren Onlinerechner. Dazu sind nur wenige Daten erforderlich. Neben dem Datum der Erstzulassung ist die Größe des Motors mit dem Hubraum in Kubikzentimetern anzugeben. Bei neuen Fahrzeugen ist auch der CO₂-Ausstoß anzugeben. Anhand dieser Daten ermittelt der Onlinerechner schnell und bequem die Höhe der Kfz-Steuer, an der sich der Halter des Diesels orientieren kann, bis der Bescheid des Hauptzollamts vorliegt.

Wie wird die Kfz-Steuer für Diesel erhoben?

Die Fahrzeugsteuer wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Die Fahrzeugsteuer wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.Foto: 8vFanI / iStock

Zuständig für die Erhebung der Kfz-Steuer für Diesel ist das örtliche Hauptzollamt. Bis vor wenigen Jahren fiel die Erhebung in die Zuständigkeit des lokalen Finanzamts. Heute obliegt sie der Zollverwaltung, die sie an die Hauptzollämter delegiert hat. In Deutschland gibt es 43 Hauptzollämter, ihnen sind die örtlichen Zulassungsbehörden zugeteilt. Das heißt, die Zulassungsbehörde, bei der man einen Diesel zulässt, bestimmt auch das Hauptzollamt, das später die Steuer erhebt.

Rund drei Wochen nach der Zulassung des Diesels erhält der Kfz-Halter einen Bescheid der Behörde. Darin ist die Steuer aufgeführt. Der Steuerbescheid gilt unbegrenzt, solange man das Fahrzeug angemeldet hat. Die Steuer wird Jahr für Jahr im Voraus an die Behörde gezahlt. Dazu ist bei der Anmeldung eine Genehmigung für das SEPA-Lastschriftverfahren zu unterschreiben. Bei der Abmeldung des Fahrzeugs erfolgt eine taggenaue Rückerstattung durch das Hauptzollamt auf das Konto, das für den Einzug der Steuer genutzt wird.

Welche Regeln gelten ab September 2018?

Zum 1. September 2018 muss der Schadstoffausstoß bei allen neu zugelassenen Dieseln und Benzinern nach einem überarbeiteten Verfahren festgelegt werden. Der durchschnittliche Verbrauch und der Ausstoß an CO₂ werden dann nach neuen Vorgaben ermittelt, die sich näher an der Realität und an der Nutzung des Fahrzeugs unter realen Bedingungen orientieren sollen.

Durch neue Grenzwerte kann die Steuer noch mal deutlich steigen.
Durch neue Grenzwerte kann die Steuer noch mal deutlich steigen.Foto: olando_o / iStock

Vor diesem Hintergrund geht man davon aus, dass sich auch die Kfz-Steuer für Diesel und Benziner zeitnah erhöht. Das neue Bemessungsverfahren gilt für Fahrzeuge, die nach dem 1. September 2018 zugelassen werden.

Bis auf Weiteres ist nicht damit zu rechnen, dass es auch für bereits zugelassene Wagen zu einer Änderung der Besteuerung kommen soll. Im Vergleich zu heute zugelassenen Fahrzeugen kann sich die Steuer für Neuzulassungen allerdings unter Umständen erheblich erhöhen.

Über die Autorin
Thomas Schulz