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Wie gehe ich die betriebliche Altersvorsorge an?
von Johanna Schödel

Checkliste für Arbeitnehmer

Bevor man sich für oder gegen eine betriebliche Altersvorsorge entscheidet, sind einige Fragen zu klären. Die Deutsche Rentenversicherung und die Verbraucherzentralen bieten zur betrieblichen Altersvorsorge insgesamt wie zu den einzelnen Schritten unabhängige Beratung an. Diese kann man in Anspruch nehmen, man kann sich aber auch auf unabhängigen Portalen im Internet einen guten Überblick verschaffen. Manchmal bieten auch Betriebsräte von Unternehmen Informationen zu einzelnen die betriebliche Altersvorsorge betreffenden Themen an.

1. Kassensturz

Ihre Rentenversicherung informiert Sie in Form von Hochrechnungen regelmäßig über die Höhe ihrer im Alter zu erwartenden gesetzlichen Rente. Diese Renteninformation stellt die Grundlage dar, auf deren Basis man über weitere private Vorsorgemaßnahmen oder die betriebliche Altersvorsorge nachdenken kann. Auch eine Kontoklärung kann hilfreich sein.

2. Information

Informieren Sie sich darüber, welche Durchführungswege Ihr Arbeitgeber anbietet und ob er sich in Form von Zuschüssen am Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge beteiligt. Prüfen Sie anschließend, welche Vorteile eine betriebliche Altersvorsorge für Sie hat und ob sich diese für Sie lohnt.

3. Entscheidung

Prüfen Sie, welche Form der Beitragszahlung für Sie vorteilhafter ist: Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung) oder Bruttoentgeltumwandlung (steuerliche Förderung). Es kann auch sinnvoll sein, sich über die Risiken und Renditechancen der Anlage genau zu informiere – besonders wenn das Geld in einen Pensionsfonds fließt. Sorgen braucht man sich aber keine zu machen, die Rente ist bei allen Durchführungswegen versichert. Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Ihnen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zugesicherten Leistungen.

4. Vertragsabschluss

Beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Entgeltumwandlung, den Vertragsabschluss übernimmt Ihr Arbeitgeber dann.

5. Förderung und Steuern

Bei Ihrer Steuererklärung sollten Sie nun immer die Anlage AV (Altersvorsorge) ausfüllen, das Finanzamt prüft dann, ob Sie Steuern zurückerstattet bekommen. Außerdem sollten Sie gelegentlich prüfen, ob die Form der betrieblichen Altersvorsorge, für die Sie sich entschieden haben, immer noch optimal für Sie ist. Und falls Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie natürlich auch an die Übertragung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge denken.

von Johanna Schödel

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