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Übernahme der Schadenfreiheitsklasse

Wer eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF) hat, kann sich über niedrige Beiträge für die Kfz-Versicherung freuen. Je länger man unfallfrei Auto fährt, umso höher fällt die SF aus. Doch nicht jeder muss sich seine hohe SF „erfahren“, es gibt auch Möglichkeiten, sie von nahen Verwandten zu übernehmen.

Die Zahl der SF beziffert, wie viele Jahre ein Autofahrer bereits gefahren ist, ohne einen Unfall verursacht zu haben. Diese Zahl wird von den Kfz-Versicherungen in einen Prozentsatz umgerechnet, der den Schadenfreiheitsrabatt anzeigt, den der Versicherungsanbieter von den Kosten für die Kfz-Versicherung abzieht.

Hohe Kosten für Fahranfänger

Da die Versicherung für Fahranfänger besonders hoch ist, lassen viele diese zunächst über ihre Eltern laufen, um so Geld zu sparen. Dabei entsteht jedoch das Problem, dass sie, auch wenn sie in den Folgejahren unfallfrei bleiben, bei der Versicherung keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen. Mit der erstmaligen Anmeldung einer Kfz-Versicherung auf den eigenen Namen fällt daher auch nach jahrelanger Fahrpraxis eine sehr niedrige SF an, die dann einen hohen Versicherungsbeitrag mit sich bringt.

Um diesem Dilemma zu entgehen, bietet es sich an, dass Eltern nach einigen Jahren die eigene SF auf ihr Kind übertragen, umso günstigere Konditionen bei der Versicherung zu erzielen.

Wann ist eine Übertragung der SF möglich?

Da es bei Teilkaskoversicherungen keinen SF gibt, ist eine Übertragung der SF nur für die Verträge von Kfz-Haftpflichtversicherungen und Vollkaskoversicherungen interessant.

Nahestehende Personen

Grundsätzlich ist die SF personengebunden. Um eine Übertragung auf eine andere Person vorzunehmen, müssen daher bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Großteil der Autoversicherungen ermöglicht eine Übertragung unter der Voraussetzung, dass der Begünstigte eine nahestehende Person ist, d. h., wenn es sich um den Ehepartner, die Eltern oder die eigenen Kinder handelt. Manche Versicherer nehmen in den Kreis der Begünstigten in spe auch Lebensgefährten, nicht leibliche Kinder oder Enkel auf.

Regelmäßige Nutzung des Autos

Weitere Voraussetzung für eine mögliche Übertragung ist, dass der Empfänger der SF regelmäßig mit dem Auto gefahren ist, auf das sich die SF bezieht. Außerdem können nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie der Begünstigte auch selbst hätte erzielen können, das setzt voraus, dass er seinen Führerschein schon lange genug hat. Ebendarum empfiehlt sich auch die Übertragung an einen Fahranfänger keineswegs, sondern nur an eine Person, die schon viele Jahre Fahrerfahrung hat.

Info

Beispiel: Jemand, der erst seit zwei Jahren seinen Führerschein hat, kann auch nur zwei schadenfreie Jahre übernehmen, auch wenn derjenige, der seine SF abgibt, bereits seit 30 Jahren unfallfrei fährt.

Wann ist eine Übertragung sinnvoll?

Eine Übertragung der SF ist ergo nur sinnvoll, wenn der Begünstigte genug Fahrerfahrung hat, um auch den Großteil der schadenfreien Jahre zu „übernehmen“.

Derjenige, der seine SF überträgt, muss zudem berücksichtigen, dass er den damit verbundenen Rabatt unwiederbringlich verliert. Ebendarum beschränken sich die Fälle, in denen eine Übertragung tatsächlich sinnvoll ist, nur auf wenige Situationen:

  1. Besitz von zwei Autos: Wer zwei Autos hat, verliert nicht komplett seine SF, sondern nur für das Auto, für das die SF übergeben wird. Der Rabatt für das andere Auto bleibt bestehen. Eine Übertragung ist bspw. dann sinnvoll, wenn das Zweitauto meist vom Kind gefahren wird und diesem der Rabatt übergeben werden soll
  2. Abgabe des Führerscheins: Wenn Eltern oder Großeltern aus Altersgründen vollständig auf das Fahren verzichten wollen
  3. Tod: Im Todesfall des Versicherungsnehmers können die Kinder, die das Auto erben, auch die SF übernehmen

Wie funktioniert die Übertragung?

Bevor man sich dafür entscheidet, seine SF an eine andere Person abzugeben, sollte man sich die Frage stellen, ob ein Verzicht auch tatsächlich möglich ist. Der Antrag, auch Rabattübertragung, muss dann bei der Versicherung gestellt werden. Zudem gilt es abzuklären, ob der Vertrag überhaupt eine Übertragungsmöglichkeit vorsieht und welcher Personenkreis eingeschlossen ist. Das ist vorwiegend dann notwendig, wenn es sich bei dem Begünstigten nicht um ein eigenes Kind oder den Ehepartner handelt. Letztlich gilt es natürlich auch abzuwägen, ob sich eine Übertragung überhaupt lohnt, d. h., ob der Empfänger der SF seinen Führerschein schon lange genug hat, um einen Großteil der SF zu übernehmen. Übertragen werden kann der Rabatt dann innerhalb eines Zeitraums von sechs bis zwölf Monaten.

Wechsel der Versicherung

Übrigens funktioniert die Übertragung auch in Verbindung mit einem Versicherungswechsel, es lohnt daher im Kontext der Übertragung zu prüfen, ob durch einen Wechsel der Versicherung nicht zusätzlich Geld eingespart werden kann. Berücksichtigt werden sollte allerdings, dass mögliche Sonderrabatte bei einem Wechsel verloren gehen, die einem beim aktuellen Versicherer zugestanden werden.

Alles auf einen Blick

Wann ist eine Übertragung möglich? Wann ist eine Übertragung sinnvoll?
Übertragung an nahestehende Personen:
  • Kinder
  • Eltern
  • Ehepartner

Abhängig von der Versicherung gilt ein erweiterter Personenkreis:

  • nicht leibliche Kinder
  • Enkel
  • Lebensgefährten
Verzicht auf die SF muss möglich sein, da die Übergabe nicht rückgängig gemacht werden kann.

Übertragung bietet sich an bei:

  • Besitz von zwei Autos, es wird nur für das eine Auto die SF übergeben
  • Endgültige Abgabe des Führerscheins (aufgrund von Alter, Krankheit etc.)
  • Wird ein Auto geerbt, kann auch die SF übernommen werden

 

Es können maximal so viele schadenfreie Jahre übergeben werden, wie der Begünstigte im Besitz eines Führerscheins ist Begünstigter sollte lange genug im Besitz des Führerscheins sein, um den Großteil der SF übernehmen zu können
Begünstigter muss das Auto regelmäßig genutzt haben

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