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Können Tarifbeschäftigte des Bundes eine bAV bekommen?
Mit einer Gesetzesänderung, die seit 1. August 2011 gilt, können auch die Tarifbeschäftigten des Bundes durch Entgeltumwandlung eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen.
von Susanne Herrenbrück

Ein gemeinsamer Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung von Bund und Ländern berechtigt grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen, wobei nur künftige Ansprüche auf monatliche Entgeltbestandteile und die Jahressonderzahlung umgewandelt werden können.

Der Bund als Arbeitgeber

Der Weg zur betrieblichen Altersvorsorge ist für den Bund, der in diesem Zusammenhang als Arbeitgeber fungiert, mit zusätzlichen Pflichten verbunden. Doch bisher kommt der Bund seiner Informationspflicht bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge nicht in zufriedenstellender Weise nach, so der Vorwurf eines Beratungsunternehmens.

Der Bund muss in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge, genauso wie alle anderen Arbeitgeber auch, die Rolle des Versorgungsschuldners übernehmen. Folglich ist es für den Arbeitgeber Bund nun unerlässlich sich mit den rechtlichen Hintergründen der Entgeltumwandlung und betrieblichen Altersvorsorge zu beschäftigen, um auch seinen Tarifbeschäftigten umfassende Informationen zu diesen Themen zukommen zu lassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass im Rahmen der Beratungen alles rechtlich konform abläuft, vor allem weil bei der Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge ein zweistufiges Beratungsverfahren notwendig ist. Nachdem der Bund in Form einer rechtlichen Arbeitgeberberatung informiert wurde, wird eine entsprechende Arbeitnehmerberatung notwendig. Bei fehlerhaften Arbeitnehmerberatungen haftet der Bund im ersten Schritt wie für eigenes Verschulden.

Denn der Arbeitgeber haftet für die Leistungserfüllung. Zwar wird in den Arbeitnehmerberatungen meist ausführlicher auf die für die betriebliche Altersvorsorge zu Verfügung stehenden Durchführungswege eingegangen, und weniger auf rechtliche Fragen, trotzdem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der beauftragte Berater vollständige und vor allem richtige Informationen an die Arbeitnehmer liefert. Die Empfehlung der Berater lautet: Rechtsberater sollten fest in den Beratungsprozess eingebunden werden!

von Susanne Herrenbrück

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