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Wie sicher ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die Finanzkrise macht um Geldanlagen und Versicherungen keinen Bogen. Ist diebetriebliche Altersversorgung in Gefahr? Diese Frage interessiert viele Arbeitnehmer, denn fast jeder Vierte hat eine Zusage seines Unternehmens, im Rentenalter eine Betriebsrente oder Kapitalauszahlung zu erhalten.
von Susanne Herrenbrück

Neben gesetzlicher und privater Vorsorge ist die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Säule bei der finanziellen Altersabsicherung.

Wie sehr wurde die betriebliche Altersversorgung von der Finanzkrise getroffen?

Es kommt dabei auf den gewählten Durchführungsweg an. Bei der Direktzusage muss ein einmal gegebenes Versprechen zur Betriebsrente eingehalten werden. Aufgrund steigender Zusagen und der langfristigen Niedrigzinsphase sind Unternehmen gezwungen, zusätzliches Kapital dafür bereitzustellen.

Pensionskassen und Direktversicherungen sind verpflichtet, einen festgelegten Garantiezins zu verwenden. Mit niedrig verzinsten Anleihen allein ist auf Dauer keine ausreichende Deckung für die von den Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen zu erreichen. Deswegen muss schwankungsanfälliger angelegt werden, um die garantierten Renditen zu erwirtschaften. Bei Pensionsfonds und Unterstützungskassen gibt es diese Garantien nicht, die Rente kann folglich auch niedriger ausfallen.

Besteht Grund zur Sorge?

Die betriebliche Altersversorgung beruht nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Umlagesystem, sondern Arbeitgeber und Mitarbeiter sorgen gemeinsam durch freiwillige Zahlungen für das Alter vor. Niemand muss sich daher sorgen. Erst recht nicht, wenn es sich um einen unverfallbaren Anspruch handelt. Jeder, der das 25. Lebensjahr (für Betriebsrenten vor 2009 das 30. Lebensjahr) vollendet und bereits fünf Jahre eine Versorgungszusage erhalten hat, kann seinen Anspruch nicht verlieren. Einen unverfallbaren Anspruch hat ebenfalls, wer die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aus eigenen Mitteln bestreitet.

Betriebsrenten werden von einer Insolvenz des Unternehmens im Grundsatz nicht berührt. Bei Direktzusagen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen springt der Pensionssicherungs-Verein für die Zahlung der Rente ein. Jeder Arbeitgeber muss dort Beiträge einzahlen, so dass der Verein überbetrieblich helfen kann. Bei der Direktversicherung und einem Großteil der Pensionskassen greift Protektor, die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer.

Selbst wenn die Bevölkerung immer älter wird, so dass immer mehr Rentner das Betriebsrentensystem in Anspruch nehmen und die Kalkulation der betrieblichen Altersversorgung schwieriger wird, besteht für bisherige Zusagen keine Gefahr. Und auch künftig wird die betriebliche Altersversorgung ein wesentlicher Imagegewinn im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer sein, obwohl die Zusagen etwas vorsichtiger gehandhabt werden dürften.

von Susanne Herrenbrück

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