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  4. Rürup-Rente Einmalzahlung: Flexibilität der privaten Altersvorsorge

Rürup-Rente Einmalzahlung
Die Rürup-Rente – eine freiwillige Altersvorsorge – ist eine sogenannte Leibrente, die nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder verpfändbar ist. Beiträge können nicht rückerstattet werden und der Staat hat auch bei Arbeitslosigkeit des Rürup-Sparers keinen Zugriff auf das Geld. Die Rürup-Rente ist dafür gedacht, ab dem 62. Lebensjahr eine monatliche Rente auszuschütten. Besonders die Möglichkeit der Einmalzahlung macht diese Art der Altervorsorge für viele interessant.
von Thomas Schulz

Nach dem Abschluss einer Rürup-Rente können Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer jederzeit Einmalzahlungen leisten, die den Steuervorteil erhöhen können und gleichzeitig die eigene Altersvorsorge verbessern. Der Ablauf ist bei nahezu allen Versicherern gleich. Für die Bearbeitung der Einmalzahlung erhebt der Versicherer aber eine Gebühr, die je nach Anbieter entweder unabhängig von der Höhe des eingezahlten Kapitals ist oder prozentual von der Einzahlung abgezogen wird.

Ablauf der Einmalzahlung

Einmalzahlungen sind bei Basisrentenverträgen grundsätzlich jederzeit möglich und in der Höhe nicht begrenzt. Für die steuerliche Berücksichtigung im jeweiligen Kalenderjahr gibt es aber Fristen bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften, an die sich der Versicherungsnehmer halten muss. Viele Gesellschaften versprechen eine korrekte Zuordnung zum laufenden Kalenderjahr, wenn das Geld bis zum 30.12 bei den Gesellschaften eingegangen ist.

Um die Einmalzahlung durchzuführen, melden sich Versicherungsnehmer vorher kurz bei der Versicherungsgesellschaft oder ihrem persönlichen Betreuer, der gegebenenfalls ein Formular aufnimmt und die Versicherungsgesellschaft über das bald eingehende Geld informiert.

Es ist nicht sinnvoll, viele kleine Summen zusätzlich einzuzahlen, da immer Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Eine zusätzliche Einzahlung pro Kalenderjahr ist in der Regel sinnvoller und für den Versicherungsnehmer insgesamt günstiger.

Steuerliche Behandlung der Einmalzahlung

Auch Einmalzahlungen werden bis zur steuerlichen Förderungsgrenze berücksichtigt. Diese liegt bei 22.171,20 € für Einzelpersonen und 44.342,40 € für Verheiratete. 2016 dürfen davon allerdings nur 82 % steuerlich geltend gemacht werden. Der Prozentsatz steigt bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, ab 2025 können also 100 % des Beitrags zur Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden.

Selbstverständlich sind auch Einmalzahlungen möglich, die über den förderungsfähigen Betrag hinausgehen. Einzahlungen, für die es keinen zusätzlichen Steuervorteil gibt, sind aber in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Größere Summen lassen sich besser auf verschiedene Kalenderjahre verteilen, um den größtmöglichen Steuervorteil nutzen zu können.

Garantierente bei Einmalzahlungen

Die Garantierente steigt bei Einmalzahlungen an. Nachdem die Einmalzahlung durchgeführt wurde, erstellt das Versicherungsunternehmen einen Nachtrag zum Versicherungsschein mit einer höheren Garantierente. Je öfter Einmalzahlungen erfolgen, desto höher wird auch die garantierte Rente, die aus dem Basisrentenvertrag fließen kann. Zusätzlich zu den garantierten Rentenansprüchen gibt es auch noch eine Rente aus den Überschüssen, die das Versicherungsunternehmen erzielt. Diese steigt ebenfalls an, ist aber in der Höhe nicht garantiert und kann jedes Jahr anders ausfallen. Für die eigene Ruhestandsplanung sollte daher nur die garantierte Rente berücksichtigt werden.

Die Vorteile der Einmalzahlung in der Übersicht

  • jederzeit möglich (Fristen zur Zuordnung beachten)
  • Einmalzahlung wird steuerlich bis zur Höchstgrenze berücksichtigt
  • erhöht die garantierte Rente im Vertrag
  • kann beitragsfreie Zeiten ausgleichen

Lohnen sich Einmalzahlungen zu einer Rürup-Rente überhaupt?

Einmalzahlungen bei Rürup-Renten lohnen sich generell immer. Mit der Zahlung erhöht sich die garantierte Rente und die steuerlichen Vorteile können höher ausfallen. Zuzahlungen, die über den förderfähigen Beitrag hinausgehen, sind allerdings nur im Einzelfall sinnvoll. Das einmal eingezahlte Kapital kann in den Folgejahren nicht mehr aus dem Vertrag entnommen werden und muss bis zum Rentenbeginn dort verbleiben.

Die Einmalzahlung wird von den Versicherungsunternehmen nicht umsonst durchgeführt, deswegen ist es sinnvoller, eine große Einmalzahlung pro Kalenderjahr vorzunehmen. Die Bearbeitungsgebühren bei vielen kleineren Einzahlungen können sonst die Rendite deutlich schmälern und dazu führen, dass trotz vieler kleinerer Einzahlungen die garantierte Rente kaum steigt.

Einmalzahlungen eignen sich auch, um beitragsfreie Zeiten in der Rürup-Rente auszugleichen. Insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern können Zeiträume, in denen es aufgrund der wirtschaftlichen Lage unmöglich war, Beiträge zu leisten, überbrückt werden. Die eigene Altersvorsorge muss dann nicht dauerhaft zurückstehen und der Lebensstandard kann im Rentenbezug zumindest weitgehend gehalten werden.

von Thomas Schulz

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