Teilkaskoversicherung für ihr Motorrad

Die Motorrad-Teilkaskoversicherung schützt das Bike vor Unwetterschäden, Wildunfällen und Diebstahl. Sie wird zusätzlich zu der verpflichtenden Haftpflichtversicherung empfohlen. Eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad ist oftmals kostspielig, weshalb viele Fahrer auf eine Teilkaskoversicherung setzen, um hohe Versicherungsbeiträge zu vermeiden. Allerdings ist zu bedenken, dass eine Vollkaskoversicherung den Teilkaskoversicherungsschutz einschließt und darüber hinaus viele weitere Schäden abdeckt, die nicht durch Naturgewalten oder Diebstahl entstehen.
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Foto: champlifezy / iStock

Welche Risiken sind durch die Motorrad-Teilkaskoversicherung abgedeckt?

Die Leistungen der Teilkaskoversicherung für das Motorrad sind umfassend, denn sie übernimmt die Risiken zahlreicher Schadensszenarien. Dazu gehören:

  • Schmor-, Brand- und Explosionsschäden
  • Diebstahl und Raub sowie Teildiebstahl (z. B. Navigationsgerät)
  • Unwetterschäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag und Starkregen
  • Tierbissschäden inklusive Folgeschäden (Marderschäden)
  • Unfälle mit Haarwild
  • Glasbruchschäden (Lichter, Spiegel)

Deckungssummen unbedingt beachten

Im Versicherungsvertrag vereinbaren der Versicherer und der Versicherungsnehmer für die Motorrad-Teilkaskoversicherung Deckungssummen, die die versicherte Person im Schadensfall vor hohen Kosten schützen. Hierzu gibt es ausdrücklich keine gesetzlichen Vorschriften (wie bei der Haftpflicht), der Versicherer kann die Deckungssummen und den Leistungsumfang frei gestalten.

Für Kfz Fahrer gilt jedoch generell: je höher die Deckungssumme, umso besser der Schutz im Schadensfall! Denn wer eine zu niedrige Deckungssumme vom Versicherer erhält, muss bei größeren Schäden trotz Versicherungsschutz für die Kosten aufkommen, die oberhalb der Deckungssumme liegen. Insofern ist die Höhe der Deckungssumme ausschlaggebend für den Umfang des gesamten Versicherungsschutzes.

So können Sie bei der Teilkaskoversicherung sparen

Motorradbesitzer können für ihre Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung wählen, welche die Kosten unter Umständen sehr deutlich senkt. Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt darüber, wie viel der Fahrer selbst zahlen muss, wenn es zu einem Schaden kommt. Wird die Selbstbeteiligung auf beispielsweise 200 € festgelegt und es entsteht durch Diebstahl ein Schaden in Höhe von 1000 €, muss die Versicherung nur 800 € übernehmen und der Motorradbesitzer zahlt die vereinbarten 200 € selbst. Je höher die Selbstbeteiligung angesetzt wird, umso günstiger fällt der Jahresbeitrag für die Teilkaskoversicherung in der Regel aus.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit zur Kostensenkung: Das Saisonkennzeichen lässt die Versicherungspolice im Winterhalbjahr ruhen. Diese Sparmaßnahme lohnt sich für Fahrer, die ihr Motorrad ohnehin nur in den Sommermonaten nutzen und es im Winter in der Garage stehen lassen. Wer einen geeigneten Anbieter und Tarif für die Motorrad-Teilkaskoversicherung sucht, kann ganz einfach unseren Versicherungsvergleich durchführen – bequem, online und kostenlos.

Umfang einer Motorrad-Teilkasko

Neben dem Motorrad ist auch dessen Zubehör versichert. Die Voraussetzung dafür ist es jedoch, dass die Teile fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Dazu zählen Satteltaschen, Gepäckkoffer und darin eingeschlossene Dinge sowie das Navigationsgerät. Ein über den Lenker lose gehängter Motorradhelm ist nicht gegen einen Diebstahl versichert. Wenn ein Schaden entsteht, verlangt die Versicherungsgesellschaft Belege über die jeweiligen versicherten Teile. Die Versicherung kommt dann für den Austausch oder die Reparatur der beschädigten Motorradteile auf.

Ein klassisches Schadenszenario: Bei einem Diebstahlversuch wird das Zündschloss des Motorrads beschädigt. Bislang hatte der Fahrer einen einzigen Schlüssel für sein Zündschloss und den Tankdeckel. Seine Versicherung ersetzt nun das beschädigte Zündschloss, doch nicht das Tankschloss, weil es unbeschädigt blieb. Daher benötigt der Fahrer künftig zwei Schlüssel.

Pflichten des Bikers bei Teilkaskoschäden

Ein Schaden muss vom Motorradfahrer umgehend der Polizei und seiner Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Bei einer Schadensanzeige muss auch die Vorlage der Schlüssel (Haupt- und Ersatzschlüssel) stattfinden – damit verhindern die Behörden die Vortäuschung eines Diebstahls. Die Versicherungsgesellschaft zieht meistens einen Sachverständigen hinzu, der den Rest- und Wiederbeschaffungswert der Maschine untersucht. Anschließend ersetzt der Versicherer den Schaden, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Bei einem Totalschaden wird das Bike zum aktuellen Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Wurde bei Versicherungsabschluss eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss der Fahrer den jeweiligen Betrag zahlen, bevor die Versicherung einspringt und für den Restbetrag aufkommt. Wenn die Versicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, muss sie im Schadensfall vollständig zahlen, sofern dem Motorradbesitzer keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Häufig gestellte Fragen zur Motorrad-Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung deckt nur Schäden ab, die durch äußere Einflüsse verursacht werden, wie Diebstahl, Brand, Sturm oder Zusammenstöße mit Tieren. Eine Vollkaskoversicherung hingegen deckt auch Schäden ab, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen.

Eine Motorrad-Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Zusammenstöße mit Tieren entstehen.

Die Prämie für eine Motorrad-Teilkaskoversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter und Wert des Motorrads, dem Wohnort des Versicherungsnehmers und dessen Schadenfreiheitsklasse. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote von verschiedenen Versicherungsanbietern zu vergleichen, um die beste Teilkaskoversicherung für das eigene Motorrad zu finden.

Ja, bei einer Motorrad-Teilkaskoversicherung ist in der Regel ein Selbstbehalt zu zahlen. Die Höhe des Selbstbehalts kann je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich sein und kann bei Vertragsabschluss festgelegt werden.

Eine Motorrad-Teilkaskoversicherung kann in der Regel jährlich gekündigt werden. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.