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Gewerbesteuer für Freiberufler
Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Diese Befreiung geniessen sie allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Was Sie als Freiberufler zur Gewerbesteuer und über die Sonderregelung wissen müssen.
von Laura Hoffmann
Was Freiberufler zur Gewerbesteuer wissen müssen. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht
© jacoblund / iStock

Gewerbesteuer für Freiberufler

Freiberufler gelten im Vergleich zu Gewerbetreibenden in Hinsicht auf die Gewerbesteuer als privilegiert, da sie kein Gewerbe anmelden müssen und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen. Das sorgt dafür, dass viele junge Selbständige oft als Freiberufler tätig sein wollen.

Allerdings sind an den Status des Freiberuflers einige Bedingungen geknüpft, die vom Finanzamt streng überprüft werden. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, kann es im schlimmsten Fall sogar zu einer nachträglichen Gewerbesteuerpflicht kommen, so dass Sie Steuern nachzahlen müssen. Was Freiberufler zur Gewerbesteuer wissen müssen und was es zu beachten gibt.

Müssen Freiberufler eine Gewerbesteuer zahlen?

Freiberufler müssen grundsätzlich keine Gewerbesteuer zahlen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihre selbständige Tätigkeit eindeutig und ausschließlich als freiberufliche Tätigkeit gilt. Wenn das Finanzamt hier Zweifel hat, weil einzelne Tätigkeiten gewerblicher Natur sind, wird die Behörde Ihren Status als Freiberufler anzweifeln. Häufig muss in solchen Fällen sogar ein Gericht entscheiden, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind.

Freiberufler genießen außer der Befreiung von der Gewerbesteuer noch einige weitere Vorteile. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und brauchen folglich keinen Gewerbeschein. Sie dürfen zur Ermittlung des Gewinns eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen und müssen nicht bilanzieren.

Trotzdem sollten Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit nicht als Freibrief sehen und sehr genau prüfen lassen, ob Sie mit Ihrer geschäftlichen Tätigkeit tatsächlich in vollem Umfang als Freiberufler anerkannt sind oder nicht. Diese Entscheidung trifft Ihr Finanzamt.

Wer gilt als Freiberufler?

Unter einem Freiberufler versteht man einen Dienstleister, der seinen Beruf völlig selbständig ausübt und der keiner Weisung unterliegt. Dieses Kriterium erfüllen in der Regel auch Gewerbetreibende. Die Tätigkeit eines Freiberuflers ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie eine gehobene Ausbildung und häufig sogar ein Studium voraussetzt.

Außerdem muss sie zu einem der Berufe gehören, die in steuerlicher Hinsicht als freiberufliche Tätigkeit anerkannt sind. Diese Berufe sind im Einkommenssteuergesetz genau festgelegt, man nennt sie auch „Katalogberufe“. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, Anwälte, Steuerberater, Autoren oder Journalisten. Diese Berufe haben alle einen heilenden, unterrichtenden, erzieherischen oder schriftstellerischen Charakter.

Die größte Gefahr für Freiberufler besteht darin, dass sie ihre Tätigkeit so ausweiten, dass sie einen gewerblichen Charakter annimmt. Wenn ein Zahnarzt als Freiberufler in seiner Praxis zum Beispiel Artikel für die Zahnpflege verkauft, gilt er als Gewerbetreibender. Man nennt diesen steuerlichen Effekt auch „Abfärbewirkung“ oder „Abfärberegelung“.

Auch die Aufnahme eines Arztes als Gesellschafter in eine bereits bestehende Praxis mit der Vereinbarung eines Honorars als Gewinnbeteiligung ändert die Eigenschaft in einem Gewerbebetrieb. Das Finanzgericht Düsseldorf hat zum Beispiel entschieden, dass die Zugehörigkeit eines Freiberuflers zu einem der Katalogberufe noch nicht als Beleg für den Status ausreicht. Freiberuflichkeit setzt vielmehr voraus, dass die Tätigkeit aufgrund von Fachkenntnissen auch in leitender und eigenverantwortlicher Funktion ausgeübt werden muss.

Kommt das Finanzamt im Nachhinein zu dem Schluss, dass ein Freiberufler doch Gewerbetreibender ist, zieht das in der Regel eine nachträgliche Gewerbesteuerpflicht und damit auch eine entsprechende Steuernachzahlung nach sich. Im besten Fall fragt man beim Finanzamt also nach, ob man als Freiberufler anerkannt ist, wenn man eine selbständige Tätigkeit beginnt. Auch bei einer Änderung der geschäftlichen Tätigkeit ist ein Anruf beim Finanzamt ratsam, um hier von Anfang an sicher zu sein.

Welche Sonderregelungen gibt es bei der Gewerbesteuer für Freiberufler?

Wenn Freiberufler Gewerbesteuer zahlen, müssen sie ihren erwarteten Gewinn Jahr für Jahr an das Finanzamt melden. Am Jahresende wird überprüft, ob ein Gewinn besteht, der der Gewerbesteuer unterliegt. Dabei gilt wie bei Gewerbetreibenden der Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Außerdem müssen Freiberufler ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen selbst an die jeweiligen Träger der Sozialversicherung abführen.

Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen Gewerbetreibendem und Kleingewerbetreibende. Ein Kleingewerbetreibender ist ein Unternehmer, dessen Umfang der Geschäftstätigkeit so gering ausfällt, dass er keinen professionell eingerichteten Betrieb benötigt. Im Prinzip gibt es bei der Gewerbesteuer keinen Unterschied zwischen einem Gewerbetreibenden und dem Kleingewerbetreibenden. Beide unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer und müssen eine entsprechende Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Allerdings gilt auch für Kleingewerbetreibende der Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr. Vor diesem Hintergrund wird ein Kleingewerbetreibender in der Regel nicht so viel mit seinem Gewerbe verdienen, dass er den Freibetrag überschreitet.

von Laura Hoffmann
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