Funktioniert die Mietpreisbremse? - mietkaution.co

Funktioniert die Mietpreisbremse?

von Gerrit Wustmann
Unter großer Medienaufmerksamkeit wurde Mitte 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Die Bundesregierung reagierte damit auf ständig steigende Mieten und die schwierige Wohnraumsituation in Großstädten. Doch eineinhalb Jahre später zeigt sich: Das Instrument versagt auf ganzer Linie.

Im Grunde ist das Prinzip der Mietpreisbremse simpel: Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens zehn Prozent über dem örtlichen Mietspiegel-Schnitt liegen. Damit sollten kräftige Mieterhöhungen verhindert werden. Denn in der Praxis zeigte sich zweierlei: Zum einen ist es üblich, dass Vermieter bei Neuvermietungen deutlich höhere Preise veranschlagen als bei den Vormietern. Hinzu kommt, dass in den meisten Großstädten in großer Menge Immobilien aufgekauft, saniert und damit aufgewertet werden, wodurch sich ebenfalls höhere Preise veranschlagen lassen. Bezahlbarer Wohnraum für Gering- oder auch Normalverdiener ist dadurch zuletzt immer knapper geworden.

Mietpreisbremse wird umgangen und nicht genutzt

Nun zeigt sich aber, dass die Mietpreisbremse kaum wirkt. Zum einen wird sie von Vermietern mit Tricks umgangen – etwa durch das Anbieten möblierter Wohnungen oder durch deutlich teurere Kurzzeitvermietungen. In solchen Fällen gilt das Gesetz nicht. Aber auch die Mieter selbst werden kaum aktiv. Einer Umfrage von YouGov zufolge haben bislang nur 32 % aller Mieter einen Blick in den Mietpreisspiegel geworfen, um herauszufinden, ob ihre Miete angemessen ist. Und auch von diesen wird fast niemand aktiv – denn im Zweifelsfall müsste man gegen seinen Vermieter klagen. Davor aber schrecken viele zurück. 35 % geben laut YouGov an, dass sie für eine Klage kein Geld haben, 15 % scheuen eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter.

„Die Mietpreisbremse hat bisher die Hoffnung nicht erfüllt, den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu verlangsamen und so den Zugang von BezieherInnen kleiner und mittlerer Einkommen zum Wohnungsmarkt zu verbessern“ folgerte im Juni auch das DIW. Das liege auch daran, dass viele Vermieter die Mieten noch einmal unmittelbar vor Inkrafttreten des Gesetzes kräftig angehoben hätten. Die Mietpreise, so das DIW, seien „von der Regulierung nahezu unbeeinflusst“ geblieben.

Anspruch der Bundesregierung nicht erfüllt

Hinzu kommt, dass längst nicht jeder die theoretische Möglichkeit hat, von der Mietpreisbremse zu profitieren, denn die Umsetzung ist Ländersache – und jedes Bundesland entscheidet selbst, in welchen Gemeinden sie eingeführt wird. Dies macht die Lage für Mieter zusätzlich verwirrend.

„Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben“, verkündet Justizminister Heiko Maas bis heute auf der Website des Bundes zu dem Gesetz. Die Realität spricht allerdings eine andere Sprache.

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Gerrit Wustmann