Falsche Selbstauskunft begründet Vertragskündigung - mietkaution.co
  • Home
  • Ratgeber
  • Falsche Selbstauskunft begründet Vertragskündigung

Falsche Selbstauskunft begründet Vertragskündigung

von thomas.schulz
Das Amtsgerichts München hat entschieden, dass unwahre Angaben bei der Selbstauskunft eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das Gericht sah durch die geschönten Angaben des Mietes das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört.

Wer als Mieter mit einer schwachen Bonität eine Wohnung sucht, stößt bei potenziellen Vermietern häufig auf Schwierigkeiten. Keine Lösung ist es dann allerdings, negative Eintragungen in der Selbstauskunft zu verschweigen. Selbst in noblen Großstadtvororten kann die Suche nach einer neuen Mietwohnung rasch beendet sein, wie sich in einem jetzt veröffentlichten Gerichtsurteil des Amtsgerichts München zeigte (Az. 411 C 26176/14).

Selbstauskunft dient der Bonitätsklärung

Jeder Vermieter sucht einen Mieter, der seine Miete pünktlich und zuverlässig bezahlt. Mit einer Selbstauskunft des Mieters will der Vermieter sicher ermitteln, wie es um die finanziellen Verhältnisse bestellt ist. Falsche Angaben in der Selbstauskunft können zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Das hat das Amtsgericht München jetzt festgestellt. Im vorliegenden Fall war der Mieter ein recht hohes Risiko eingegangen. Das Ehepaar hatte zwei Kinder im Teenageralter und mietet im Mai 2013 ein Einfamilienhaus in München Grünwald an. Die monatlichen Kosten beliefen sich auf 3.730 €, begründet war die Höhe der Miete auch mit der Lage in einem noblen Stadtteil der bayerischen Landeshauptstadt. Nach der Vorlage der Selbstauskunft schienen die Mieter solvent, der 50 Jahre alte Familienvater gab an, aus seiner Selbstständigkeit ein Jahreseinkommen von über 120.000 € zu beziehen. Seine Ehefrau verdiente nach eigenen Aussagen im Jahr 22.000 € und war als Angestellte tätig. Schwierigkeiten durch ausstehende Zahlungen oder sogar Zwangsvollstreckungen und eidesstattliche Versicherungen lagen aus den letzten fünf Jahren bei beiden Mietern nicht vor. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen wurde der Mietvertrag unterschrieben. Doch schon kurze Zeit danach blieben die Zahlungen aus.

Ausstehende Mieten berechtigen zur Kündigung

Bereits zum Jahresbeginn 2014 standen zum ersten Mal zwei Monatsmieten aus. Der Vermieter drohte mit der fristlosen Kündigung. Zwar zog das die Zahlung der Miete nach sich, doch diese war regelmäßig verspätet und nicht vollständig. Nach zwei ausstehenden Monatsmieten im Oktober sprach der Vermieter eine fristlose Kündigung aus. Zu diesem Zeitpunkt holte er eine Bonitätsauskunft über seinen Mieter ein. Sie belegte, dass die vorgelegte Selbstauskunft stark geschönt war. Unbefriedigte Vollstreckungen und eidesstattliche Versicherungen aus den Jahren 1994 und 2012 zeigten, dass der Mieter regelmäßig in Zahlungsschwierigkeiten steckt. Die Kündigung begründete der Vermieter damit, dass die Falschaussagen das Vertrauensverhältnis restlos und unwiederbringlich zerstört hatten. Trotzdem zahlten die Mieter die Mietrückstände und weigerten sich, auszuziehen. Daraufhin folgte die Räumungsklage durch den Vermieter. Die Richter des Amtsgerichts gaben dieser Klage statt. Durch die bewusste und unstreitige Lüge hätten die Mieter das Vertrauensverhältnis ebenso zerstört wie durch die wiederholten Zahlungsrückstände. Deshalb sei die fristlose Vertragskündigung rechtmäßig. Das Landgericht hat die Berufung zwischenzeitlich zurückgewiesen, das Urteil ist somit rechtskräftig.

So verbessert man die Bonitätsauskunft

Das Urteil aus München ist ein unmissverständlicher Appell an alle Mieter, die aufgrund ihrer Bonität mit Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche zu kämpfen haben. Es zeigt deutlich, dass es sich nicht lohnt, eine Bonitätsauskunft zu beschönigen. Erhält der Vermieter Kenntnis davon, darf der das Mietverhältnis unabhängig von den bestehenden Mietschulden fristlos kündigen. Damit steht der Mieter auf der Straße und hat außerdem ein Problem, eine neue Mietwohnung aufgrund der schlechten Bonität zu finden. Holt der potenzielle neue Vermieter eine Auskunft beim Vorvermieter ein, wird er ebenfalls keine positive Auskunft erhalten. Deshalb ist es äußerst unklug, bestehende Zahlungsschwierigkeiten zu verschweigen. Weitaus sinnvoller ist es, die eigene Bonität zu verbessern. Dazu gehört die Rückzahlung von Krediten und Zahlungsverpflichtungen. Sofern die Daten aus der Schufa gelöscht sind, kann man wieder unbelastet auf die Suche nach einer Mietwohnung gehen. Insofern lohnt es sich, gezielt an der Verbesserung der Bonität zu arbeiten und sich etwas in Geduld zu üben, bis die Suche nach der Traumwohnung wieder leichter wird.

Über den Autor
thomas.schulz