BGH: Darf man kranken Mietern kündigen? - mietkaution.co

BGH: Darf man kranken Mietern kündigen?

von Gerrit Wustmann
In den vergangenen Jahren wurden die Rechte von Mietern immer wieder gestärkt. Nun stellte der BGH klar: Selbst bei Eigenbedarf kann man nicht so einfach kündigen, wenn der betroffene Mieter alt und krank ist.

Das Mietrecht sorgt mit schöner Regelmäßigkeit für Streit vor deutschen Gerichten. Während viele Mieter es noch immer für zu lasch halten, beklagen Vermieterverbände, dass sie kaum noch Möglichkeiten haben, Mieter loszuwerden. Und man kann beide Seiten verstehen. Kein Vermieter hat Lust auf Mietnomaden oder Mieter, die ihre Rechnungen nicht bezahlen. Mieter hingegen wollen sichergehen, dass sie sich auf den Vermieter verlassen können, wenn mal Reparaturen nötig sind – oder eben, dass sie nicht ohne triftigen Grund vor die Tür gesetzt werden.

Mieterrechte wurden gestärkt

Tatsächlich ist die Kündigung – zum Leidwesen der Vermieter – in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden und die rechtlichen Abläufe können sich sogar dann in die Länge ziehen, wenn der Mieter mit mehreren Monatsmieten im Rückstand ist. Eine Kündigungsform, die aber so gut wie immer funktioniert, ist die Kündigung aus Eigenbedarf. Das heißt: Wenn der Vermieter die betreffende Immobilie für sich selbst oder die eigene Familie benötigt, kann er den Mieter unter Wahrung der Kündigungsfrist vor die Tür setzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies nun eingeschränkt. Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter einem Ehepaar im Alter von 78 und 87 Jahren, das zwanzig Jahre lang in der Wohnung gewohnt hatte, wegen Eigenbedarf kündigen. Dagegen klagten die Mieter. Die Begründung: Der 87-jährige leide unter Demenz, ein Umzug sei ihm wegen des hohen Alters und seines gesundheitlichen Zustands nicht zuzumuten. Sie beriefen sich dabei auf die Härtefallklausel – und der BGH gab den Klägern zumindest teilweise recht. Er sprach allerdings kein abschließendes Urteil, sondern verwies den Fall zurück an die Vorinstanz. Es sei in einem solchen Fall besondere Sorgfalt anzuwenden.

Eigenbedarfskündigung wird erschwert

Das Landgericht, das zuvor dem Vermieter recht gegeben hatte, muss den Fall jetzt erneut aufnehmen und alle Fakten überprüfen, um herauszufinden, ob dem alten Ehepaar der Umzug zuzumuten ist oder nicht.

Das Urteil des BGH stärkt die Rechte der Mieter einmal mehr. Eine Eigenbedarfskündigung muss künftig also genauestens auf die individuelle Situation der Mieter Rücksicht nehmen, was insbesondere bei alten und / oder kranken Personen besondere Bedeutung haben dürfte. Das ist in Zukunft auch vor dem Hintergrund interessant, dass die Eigenbedarfskündigungen laut deutschem Mieterbund in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Eine mögliche Erklärung hierfür sind die landesweit steigenden Miet- und Immobilienpreise, die auch dafür sorgen, dass Menschen ihre Immobilien lieber selbst nutzen, anstatt sie zu vermieten. Denn Vermietung ist ein Geschäft, das sich erst aber einer gewissen Anzahl zu vermietender Wohnungen wirklich lohnt.

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Gerrit Wustmann